Einfuhrbestimmungen

Duty-Free Gepäck von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb Islands

Reisende dürfen zollfrei Bekleidung, Bettwäsche, Campingausrüstung und andere Reiseausrüstung (einschließlich Nahrungsmittel und andere Güter) für den eigenen Gebrauch nach Island bringen, vorausgesetzt, dass diese Waren in Art und Menge für Zweck und Dauer des Besuches angemessen sind und im Einklang mit anderen Umständen des Reisenden stehen, und dass sie vom Besitzer bei Abreise aus dem Land transportiert werden, soweit sie nicht in Island verbraucht werden.

Reisende dürfen ein Geschenk mitbringen, jedoch darf der Wert der einzelnen Objekte ISK 10.000 nicht überschreiten. Sollte der Wert eines Objekts mehr als ISK 10.000 betragen, kann die betreffende Person diesen Freibetrag nutzen, um nur den übersteigenden Wert zu versteuern.

Duty-Free Gepäck von Reisenden mit Wohnsitz in Island

Reiseausrüstung und anderes Gepäck
Reisende dürfen alle Artikel zollfrei im Reisegepäck einführen, die sie auf der Reise oder in einem Duty-Free-Shop in Island (bei der Abfahrt oder Ankunft) erworben haben, sofern sie zum Kaufzeitpunkt den Wert von ISK 65.000 nicht übersteigen. Der Wert jeder einzelnen Ware darf nicht mehr als ISK 32.500 betragen. Wenn der Wert einer Ware höher als ISK 32.500 ist, hat sie Duty-free-Status bis zu diesem Wert und der Reisende muss den darüber liegenden Betrag verzollen.
Kinder bis 12 Jahre dürfen Waren für die Hälfte des oben genannten Betrages einführen. Zollfreie Einfuhr von Lebensmitteln, einschließlich Süßigkeiten, ist auf ISK 18.500 im Wert und auf 3 kg Gewicht beschränkt.
Die Höhe der zollfreien Einfuhr ist nicht übertragbar; mehrere Reisende dürfen ihren Zollfreibetrag nicht zusammenlegen, um z.B. eine einzelne Ware zollfrei einzuführen, deren Wert über ISK 32.500 liegt.

Alkoholische Getränke und Tabak
Reisende dürfen zollfrei folgende alkoholische Getränke und Tabakwaren einführen: Alkoholische Getränke:

  • 1 Liter Spirituosen, 1 Liter Wein und 200 Zigaretten (1 Karton) oder 250 g andere Tabakwaren; oder
  • 1 Liter Spirituosen, 6 Liter Bier und 200 Zigaretten (1 Karton) oder 250 g andere Tabakwaren; oder
  • 1,5 Liter Wein, 6 Liter Bier und 200 Zigaretten (1 Karton) oder 250 g andere Tabakwaren; oder
  • 3 Liter Wein und 200 Zigaretten (1 Karton) oder 250 g andere Tabakwaren.

Spirituosen umfassen alkoholische Getränke mit 22% Alkoholgehalt oder mehr; Weine umfassen alkoholische Getränke außer Bier unterhalb dieses Alkoholgehalts.

Das Mindestalter für die Einführung von alkoholischen Getränken in Island ist 20 Jahre, das für Tabak 18 Jahre.

Importeinschränkungen und Verbote
Die Bestimmungen zur Regelung der zollfreien Einfuhr befreit Reisenden nicht von Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverboten, denen verschiedenen Arten von Gegenständen aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder anderer administrative Anweisungen unterliegen.
Die folgenden Produkte sind unter den Waren, deren Einfuhr beschränkt ist:

  • Telefone und andere Kommunikationsgeräte

Die Einfuhr dieser Artikel unterliegt in der Regel einer Genehmigung durch die Verwaltung von Post und Telekom. Geräte, die eine solche Genehmigung benötigen, sind schnurgebundene und schnurlose Telefone, Anrufbeantworter, Funksender und-empfänger und Fernbedienungen für Spielzeug. Allerdings gilt die Einfuhrgenehmigung nicht für Mobiltelefone, die das CE-Zeichen (Geräte mit der Zertifizierung des Europäischen Wirtschaftsraums) tragen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn ein Reisender ein einzelnes Mobiltelefon ohne CE-Kennzeichnung importiert.

  • Angelausrüstung, Reitausrüstung und Reitkleidung

Eine Person darf Angel- und Reitausrüstung und / oder Reitkleidung, die außerhalb von Island benutzt wurde, mitführen, wenn sie vor der Einfuhr nach den gültigen Vorschriften desinfiziert wurde. Falls kein Zertifikat über die Desinfektion durch eine ausländische Behörde vorgelegt wird, muss die Ausrüstung bei der Ankunft auf Kosten des Eigentümers desinfiziert werden.

Für weiter Informationen kontaktieren Sie Icepark per E-Mail icepark@icepark.is oder unter der Telefonnummer (+354) 425 0444.

  • Feuerwaffen und Munition

Schusswaffen und Munition, die ein Reisender für den persönlichen Gebrauch mitbringen will, unterliegen einer Genehmigung durch die Polizeibehörde.

  • Lebende Tiere

Der Import von lebenden Tieren unterliegt einer Genehmigung durch das Ministerium für Landwirtschaft. Die Quarantänevorschriften müssen eingehalten werden. Wenn Tiere ohne Erlaubnis eingeführt werden, werden sie getötet.

  • Medikamente

Reisende dürfen Medikamente für den persönlichen Gebrauch mitbringen, und zwar bis zu einer Menge, die für 100 Tage Nutzung durch diese Person selbst ausreicht, vorausgesetzt, dass diese Menge leicht festgestellt werden kann. Männliche Hormone aus der Gruppe der anabolen Steroide und ähnlicher Substanzen sowie Peptid-Hormone und ähnliche (vgl. Abschnitte (c) und (f) in der Liste im Sport verbotenen Medikamente des Internationalen Olympischen Komitees) dürfen nur in einer für 30 Tage ausreichenden Menge eingeführt werden. Zollbeamte dürfen vom Reisenden ein ärztliches Attest oder ähnliches verlangen, das die Einnahme dieser Medikamente in der angegebenen Menge rechtfertigt.

  • Blumen und Pflanzen

Blumen und Pflanzen für den Import müssen in der Regel über ein von den zuständigen Behörden im Anbauland ausgestelltes Gesundheitszeugnis verfügen, das vomIsländischen Institut für Agrarforschung bestätigt werden muss. Allerdings kann ein Reisender ohne Zertifikat einen Strauß Schnittblumen (bis zu 25 Pflanzen) mitbringen, sowie Zwiebeln, Knollen und Wurzelknollen aus Europa in der ungeöffneten Verpackung des Herstellers (bis zu 2 kg) oder Topfpflanzen aus Europa (bis zu 3 Stück).

Warenbeispiele, deren Einfuhr verboten ist:

  • Betäubungsmittel und gefährliche Medikamente
  • Kautabak und Schnupftabak
  • Ungekochte Fleisch- und Wurstwaren

Im Allgemeinen dürfen nur Fleischerzeugnisse eingeführt werden, die voll gekocht oder aus der Dose sind. Räuchern, Salzen oder Trocknen ohne Kochen ist nicht ausreichend. Das Einführen von Speck, Rauchfleisch, Wurst (Salami, Fleischwurst und alle Arten von Geräuchertem sowie Rohwürste), geräuchertem Schweinerücken und Geflügel ist verboten.

  • Nicht erhitzte Milch und rohe Eier
  • Verschiedene Arten von Waffen

Messer mit einer Klinge länger als 12 cm, Springmesser, Wurfmesser und andere ähnliche Waffen dürfen nicht mitgenommen werden; ebenso keine Keulen, Schlagringe und Schlagstöcke, Armbrüste und Handschellen.

Wenn der/die Reisende den Verdacht hat, dass einige Artikel, die er/sie in seinem/ihrem Besitz hat, eventuell Beschränkungen unterworfen sind oder einem Importverbot unterliegen, sollte er/sie sie in Eigeninitiative beim Zoll deklarieren.

Allgemeine Zollbestimmungen zur zollfreien Einfuhr
Zollfreie Einfuhr gilt für Waren, die der/die Reisende bei der Ankunft in Island in seinem/ihrem Besitz hat. Die zollfreie Einfuhr gilt jedoch auch für Gepäck, das von seinem Besitzer getrennt worden war, wenn diese Person zeigen kann, dass sie es in ihrem Besitz gehabt hat.
Die zollfreie Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch des/der Reisenden oder seiner/ihrer Familie oder Waren, die als Geschenk bestimmt sind, sind begrenzt. Zollfrei eingeführte Waren sollten nicht zu kommerziellen Zwecken oder am Arbeitsplatz benutz werden.
Von Reisenden kann der Nachweis verlangt werden, dass die Waren in seinem/ihrem Besitz die Voraussetzungen für die zollfreie Einfuhr erfüllen. Es ist ratsam, bestimmte wertvolle Gegenstände beim Zoll bei der Ausreise zu registrieren. Es ist auch ratsam, alle Quittungen für Waren, die im Ausland gekauft wurden, an einem sicheren Ort aufzubewahren, da Reisende gegebenenfalls den Kaufpreis nachweisen müssen.

Zollabfertigung
Reisende sollten bei der Ankunft in Island einem Zollbeamten freiwillig alle Waren in seinem/ihrem Besitz präsentieren, auch alle Waren, die Beschränkungen oder einem Importverbot unterliegen. Allerdings müssen Reisende nicht jede Ware in ihrem Besitz deklarieren, sofern sie nicht ausdrücklich dazu verpflichtet sind. Falls es rot und grün markierte Ausgänge durch die Zollabfertigung gibt, wird von Reisenden erwartet, dass sie den für sie adäquaten für die Einreise wählen und dadurch angeben, ob sie Waren deklarieren wollen oder nicht.

Der rot markierte Ausgang ist für diejenigen, die:

  • Waren deklarieren wollen oder
  • Importbeschränkte oder verbotene Güter mitführen.

Der grün markierte Ausgang ist für diejenigen, die zollfreie Güter oder Güter ohne Importbeschränkung mitführen. Falls Reisende Zweifel hinsichtlich der Regelungen für zollfreie Waren haben, sollten sie den rot markierten Ausgang wählen.
Zollbeamte können das Gepäck von Reisenden untersuchen, auch wenn sie den grün markierten Ausgang benutzen; dies gilt auch für Bereiche in der Zollabfertigung, die keine rot und grün markierten Ausgänge haben. Der/Die Reisende soll die Zollbeamten so viel wie möglich unterstützen, z.B. gegebenenfalls durch Öffnen der Koffer oder Verpackung, und Informationen über das Gepäck zur Verfügung stellen. Falls bei einer solchen Überprüfung Waren gefunden werden, die nicht mit den oben genannten Anweisungen übereinstimmen, werden sie als illegale Importe betrachtet. Diese Waren können vom Staat konfisziert werden und die betreffende Person kann in einem Gerichtsverfahren haftbar gemacht werden.

Weitere Informationen:
Dies ist nur eine kurze Beschreibung der Regelungen für zollfreie Einfuhr, die für Touristen mit Wohnsitz in Island gelten. Alle weiteren Informationen können von den Zollbehörden eingeholt werden.